Wir sorgen für Sie, wenn Sie krank sind. Kostenexplosion bei den gesetzlichen Krankenversicherungen.


Die Folge:
Kürzung der Versicherungsleistungen
Private Zusatzversicherungen sind unerläßlich.
Mit der Privaten Krankenversicherung können Sie den Schutz Ihrer
gesetzlichen Krankenversicherung abrunden, oder - unter bestimmten Voraussetzungen
auch in die Vollversicherung der Privaten Krankenversicherung wechseln.

Wir bieten Zusatzversicherungen für gesetzlich und privat Versicherte!

Krankenzusatz-versicherung
In den Medien seit Jahren ein Dauerthema:
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung reichen in vielen Fällen nicht mehr zur Kostendeckung aus.
Sie müssen immer mehr dazubezahlen.
Möchten Sie mit drei oder mehr Patienten auf einem Zimmer liegen?
Wie sieht es mit Ihrer Wunschklinik aus?

Leistungen ausschließlich für gesetzlich Versicherte:


Stationärer Zusatztarif
Freie Krankenhauswahl, Freie Arztwahl, Ein- oder Zweibettzimmer.

Ergänzungstarife
Erweiterung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung,
z.B. bei der Zuzuahlung für die Sehhilfe, Krankenhaustagegeld oder Zuzahlungen bei Medikamenten.

Leistungen für gesetzlich und privat Versicherte
Krankenhaustagegeld, Steuerfreies Tagegeld.
Doppeltes Krankenhaustagegeld für Ihr Kind bei Begleitung durch einen Elternteil.
Krankentagegeld

Pflegezusatz-versicherung
Die Pflegezusatzversicherung gehört heute zur Grundversorgung.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung reicht zur Kostendeckung in der Regel aus.
Die Pflegepflichtversicherung übernimmt maximal Kosten von 2.800 Mark monatlich.
Dabei sind Unterbringung und Verpflegung nicht abgedeckt.
Die tatsächlichen Kosten liegen oftmals weit über den Pflichtleistungen.
Die Differenz ist dann durch den Betroffenen selbst aufzubringen.

Um im Pflegefall Ihr Erspartes zu erhalten, können sie mit der Pflegeversicherung vorsorgen.

Wir bieten:
Ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis, Beitragsbefreiung im Leistungsfall, sofortige Leistung, wenn der Pflegefall eintritt und einen Steuervorteil von 360 Mark jährlich, wenn Sie nach dem 31.12.1957 geboren wurden.